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   VG Schleswig, 02.07.2019 - 6 B 23/19   

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VG Schleswig, 02.07.2019 - 6 B 23/19 (https://dejure.org/2019,20535)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02.07.2019 - 6 B 23/19 (https://dejure.org/2019,20535)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02. Juli 2019 - 6 B 23/19 (https://dejure.org/2019,20535)
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  • OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2017 - 2 LB 22/13

    Klage gegen Verkehrslärmbelästigung in einem Kurgebiet

    Auszug aus VG Schleswig, 02.07.2019 - 6 B 23/19
    Vielmehr ist die gebietsbezogene Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der im bauplanungsrechtlichen Außenbereich befindlichen Wohnanlage des Antragstellers als Kern-, Dorf- oder Mischgebiet anzusetzen (vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 09.11.2017 - 2 LB 22/13 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1999 - 10 B 1283/99

    Ausgestaltung des bauordnungsrechtlichen Nachbarschutzes gegen eine für die

    Auszug aus VG Schleswig, 02.07.2019 - 6 B 23/19
    Vielmehr ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass der bauplanungsrechtliche Außenbereich im Hinblick auf Lärmimmissionen nicht schutzlos gestellt ist, sondern dort die Einhaltung der Immissionsrichtwerte für Mischgebiete verlangt werden kann (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 3. September 1999- 10 B 1283/99 - NVwZ 1999, 1360 sowie Urteil vom 6. August 2003- 7a D 100/01.NE -, NVwZ-RR 04, 644, 645; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. März 2005 - 7 LA 275/04 -, NVwZ-RR 05, 401, 402).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2003 - 7a D 100/01

    Windenergieanlagen und Lärmimmission

    Auszug aus VG Schleswig, 02.07.2019 - 6 B 23/19
    Vielmehr ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass der bauplanungsrechtliche Außenbereich im Hinblick auf Lärmimmissionen nicht schutzlos gestellt ist, sondern dort die Einhaltung der Immissionsrichtwerte für Mischgebiete verlangt werden kann (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 3. September 1999- 10 B 1283/99 - NVwZ 1999, 1360 sowie Urteil vom 6. August 2003- 7a D 100/01.NE -, NVwZ-RR 04, 644, 645; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. März 2005 - 7 LA 275/04 -, NVwZ-RR 05, 401, 402).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.10.2006 - 1 LB 28/04

    Zumutbarkeit von durch Festveranstaltungen ausgehenden Lärmimmissionen;

    Auszug aus VG Schleswig, 02.07.2019 - 6 B 23/19
    Das vom Antragsteller zur Begründung seines Anspruchs auf Absenken der Immissionswerte herangezogene Urteil des OVG Schleswig vom 11. Oktober 2006 - 1 LB 28/04 - bzw. das der Entscheidung vorausgegangene Urteil des VG Schleswig vom 22. Mai 2002 - 12 A 4/02 - ist weder von der Art der streitgegenständlichen Veranstaltung noch den betroffenen Örtlichkeiten - ein von einem 17 Tage andauenden Volksfest betroffenes Mischgebiet - vergleichbar mit der vorliegenden Konstellation, so dass die dort gezogenen Schlüsse zur (Un-)Zulässigkeit der Geräuschimmissionen nicht auf das vorliegenden Verfahren übertragbar sind.
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2005 - 7 LA 275/04

    Streit über Gesundheitsgefahren durch Immissionen aus

    Auszug aus VG Schleswig, 02.07.2019 - 6 B 23/19
    Vielmehr ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass der bauplanungsrechtliche Außenbereich im Hinblick auf Lärmimmissionen nicht schutzlos gestellt ist, sondern dort die Einhaltung der Immissionsrichtwerte für Mischgebiete verlangt werden kann (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 3. September 1999- 10 B 1283/99 - NVwZ 1999, 1360 sowie Urteil vom 6. August 2003- 7a D 100/01.NE -, NVwZ-RR 04, 644, 645; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. März 2005 - 7 LA 275/04 -, NVwZ-RR 05, 401, 402).
  • VG Schleswig, 22.05.2002 - 12 A 4/02

    Immissionsschutz, Volksfest, Freizeitlärmrichtlinie SH

    Auszug aus VG Schleswig, 02.07.2019 - 6 B 23/19
    Das vom Antragsteller zur Begründung seines Anspruchs auf Absenken der Immissionswerte herangezogene Urteil des OVG Schleswig vom 11. Oktober 2006 - 1 LB 28/04 - bzw. das der Entscheidung vorausgegangene Urteil des VG Schleswig vom 22. Mai 2002 - 12 A 4/02 - ist weder von der Art der streitgegenständlichen Veranstaltung noch den betroffenen Örtlichkeiten - ein von einem 17 Tage andauenden Volksfest betroffenes Mischgebiet - vergleichbar mit der vorliegenden Konstellation, so dass die dort gezogenen Schlüsse zur (Un-)Zulässigkeit der Geräuschimmissionen nicht auf das vorliegenden Verfahren übertragbar sind.
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